Arbeitslosengeld II / Hartz IV

Wer nicht Widerspruch einlegt, der hat schon verloren!

Immer mehr Menschen sind – zumindest zeitweise – auf den Bezug von Hartz 4 – auch ALG II genannt – angewiesen. Die meisten Menschen sind unverschuldet in Not geraten, oder müssen neben ihrem regulären Einkommen beim Jobcenter aufstockende Leistungen beantragen, um sich und die Familie finanziell abzusichern.

Bewusst oder unbewusst unterlaufen den Jobcentern bei der Leistungssachbearbeitung viele Fehler. Diese Fehler gehen zu Lasten der Bürger – oft zu Unrecht.

Auf dem Gebiet des ALG II bin ich seit vielen Jahren spezialisiert. Ich vertrete Sie in allen denkbaren Fällen gegenüber dem Jobcenter.

  • Das Jobcenter verweigert Ihnen die Leistungen oder Sie haben eine Sanktion erhalten? Hier ist schnelles Handeln notwendig. Vom Widerspruch über den sogenannten Eilrechtsschutz beim Sozialgericht bis zum Abhilfebescheid sind es oft nur wenige Schritte. Ich zeige Ihnen, wie Sie zum Ziel der Leistungsbewilligung gelangen.
  • Sie wollen sich gegen eine Eingliederungsvereinbarung oder gegen einen „Ein-Euro-Job“ (Arbeitsgelegenheit nach § 16 d SGB II) zur wehr setzen? Ich zeige Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume auf.
  • Sie erhalten zu wenig Miete (Kosten der Unterkunft und Heizung), oder das Jobcenter verlangt von Ihnen den Umzug in eine günstigere Wohnung? Ich prüfe mit Ihnen individuell Ihren Einzelfall und erkläre dem Jobcenter, warum in Ihrem Fall die tatsächliche Miete in voller Höhe zu übernehmen ist.
  • Das Jobcenter verweigert Ihnen den Mehrbedarf, oder hat Sie gar nicht erst über die Beantragung eines Mehrbedarfes aufgeklärt? Ich prüfe zum einen Ihren Bewilligungsbescheid und zum anderen werden Sie über alle für Sie in Betracht kommende Mehr-Leistungen aufgeklärt. In den meisten Fällen steht dem Bürger mehr zu, als das Jobcenter zugeben möchte.
  • Das Jobcenter verlangt von Ihnen den Verbrauch von Vermögen, ist der Ansicht Ihr Auto wäre zu teuer oder berücksichtigt Ihr Einkommen falsch? Die erhalten keine Erstausstattung, die Waschmaschine wird verweigert? Einstiegsgeld oder Fahrtkosten für den Meldetermin werden verweigert?

 

Die möglichen Fallkonstellationen sind unendlich. Die möglichen Fehlerquellen des Jobcenters ebenso. Bei allen Problemen Rund um das Thema Hartz 4 sind Sie bei mir in guten und kompetenten Händen.

Im Bereich des Hartz 4 vertrete ich meine Mandanten seit dem Jahr 2007 im Antrags-, Überprüfungs- und Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter und gerichtlich ich vor den Sozial-, den Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht.

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