Mit Geschick, Durchsetzungsvermögen und dem erforderlichen Feingefühl setze ich mich seit Jahren erfolgreich für die Rechte meiner Mandanten ein.
Als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht bin ich ausschließlich auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Sozialrechts tätig und kann somit die bestmögliche Vertretung für meine Mandanten garantieren.
Mit Stand April 2021 kann ich auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes 14 Jahre Berufserfahrung und über 1.000 Fälle nachweisen. Im Sozialrecht 12 Jahre und weit über 3.000 Fälle.
Um den Titel Fachanwalt führen zu dürfen, bin ich verpflichtet, an jährlichen Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. So wird sichergestellt, dass ich über besonderes Fachwissen und Erfahrung in beiden Rechtsgebieten verfüge und stets auf dem Laufenden bin.
Meinen Mandanten und Mandantinnen entstehen dadurch keine Mehrkosten. Im Gegenteil – sie erhalten schneller belastbare Einschätzungen, als dies bei einem nicht spezialisierten Anwalt der Fall wäre.
„Es ist gefährlich, anderen etwas vorzumachen, denn es endet damit, dass man sich selbst etwas vormacht.“
― Eleonora Duse ―
Schauspielerin 1858 - 1924