Kündigung und Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie schnell handeln. Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht. Denn Sie müssen sich schnell darüber im Klaren werden, wie es mit Ihnen und Ihrer Familie finanziell weitergehen kann. Wie Sie abgesichert sind und wer bzw. wo als nächstes Ihr Ansprechpartner ist, teile ich Ihnen bereits im ersten Beratungsgespräch mit.

Im Falle einer Kündigung ist sowohl schnelles als auch formal sicheres Handeln gefragt.

Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen muss Kündigungsschutzklage bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser drei Wochen eine offensichtlich fehlerhafte Kündigung nicht mehr angreifbar ist.

Falls Sie keine Kündigungsschutzklage erheben wollen, berate ich Sie im Umgang mit dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter und helfe Ihnen Sperrzeiten und Sanktionen zu vermeiden bzw. zu umgehen.

Fast immer kann ich eine Abfindung für Sie aushandeln, sollten Sie nicht an einer Weiterbeschäftigung im Unternehmen Ihres Arbeitgebers interessiert sein.

Ich stehe Ihnen in allen Fragen des Kündigungsrechts, wie z.B. dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes oder einer Kündigungsschutzklage gerne zur Seite.

Da ich bereits seit über 13 Jahren sowohl als Arbeitnehmer- als auch als Arbeitgebervertreter in gerichtlichen Verfahren tätig bin, kann ich nicht nur die Interessen und Ängste meiner Mandanten, sondern auch der jeweiligen Gegner sehr gut einschätzen und meine Mandanten umfassend und kompetent vertreten.

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